Zusätzliche Angebote der Schwanger­schafts­­beratung

Neben der Schwangerschaftsberatung halten die BeraterInnen ein umfangreiches Angebot an zusätzlichen Hilfen vor.

Ihre Ansprechpartnerin:

Christine Behrens

Fachbereichsleitung
Dipl. Sozialpädagogin
Tel: 0251/13 32 23-0
behrens@skf-muenster.de

Unsere ergänzenden Angebote

Babykorb und Kinderkiste

Baby- und Kleinkindersachen, die über die ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen des Babykorbs ausgegeben werden, sollen den Start mit den Neugeborenen erleichtern. Sind die Kleinen aus der ersten Ausstattung herausgewachsen, helfen die Ehrenamtlichen der Kinderkiste weiter. Hier erhält der Nachwuchs Kinderkleidung ab Größe 98 bis Größe 146. Beide Angebote richten sich an Frauen und Familien, die vom SkF beraten werden. Termine werden nach Absprache vergeben.

 

2023 freundlich unterstützt durch Babyone

Was ist, wenn der Babyblues bleibt?

Ihr Baby ist geboren, das ist ein wunderbares Ereignis.
Alles ist neu und verändert.
Manchmal läuft es anders als Sie es sich vorgestellt haben.
Sie empfinden und bemerken:

  • Unsicherheit im Umgang mit dem Baby
  • Traurigkeit und häufiges Weinen
  • Empfindsamkeit und Stimmungsschwankungen
  • Müdigkeit und Erschöpfung
  • Schlaf- und Ruhelosigkeit
  • Ängstlichkeit und Reizbarkeit
  • Konzentrationsschwierigkeiten
  • Gedanken, die sie ängstigen

Die Beraterinnen sind auch in der Zeit nach der Geburt Ihres Babys für Sie da und bieten Ihnen Unterstützung an. Sie sind mit Ihren Problemen nicht alleine.

Gemeinsam schauen wir mit Ihnen nach individuellen Lösungen und Auswegen, damit Sie Ihr Leben mit der Familie wieder aktiv und mit Freude gestalten und genießen können.
Wenn es Ihnen nicht möglich ist, persönlich in die Beratungsstelle zu kommen, kann ein Hausbesuch vereinbart werden.
Die Beratung ist kostenlos und unterliegt der Schweigepflicht. Bei Bedarf können weitere Hilfen vermittelt werden.

Wir sind für Sie da:

SkF Münster Schwangerschaftsberatung
Roberta Helf-Albersmann
Dipl. Sozialpädagogin
Wolbeckerstr. 16a
48155 Münster
T. 0251 – 133223-0
E- Mail: helf-albersmann@skf-muenster.de

Madame Courage

Das Spendenprojekt Madame Courage fördert allein erziehende Studierende während der Examensphase, um ihnen trotz Nachwuchs einen erfolgreichen Studienabschluss zu ermöglichen. Wenn Sie sich für dieses Hilfsangebot interessieren, wenden Sie sich an den SkF. 

Ausführliche Information zu Madame Courage erhalten Sie unter folgendem Link:
www.madame-courage.de

Vertrauliche Geburt

Die Babytür am St. Franziskus Hospital in Münster sowie die Beratung rund um die Möglichkeit einer vertrauliche Geburt wird vom Team der Schwangerschaftsberatung und dem Adoptions- und Pflegekinderdienst durch eine 24stündige Rufbereitschaft unterstützt.

Was bedeutet "vertrauliche Geburt"?

Seit dem 1. Mai 2014 ist das Gesetz zur vertraulichen Geburt in Kraft.

 Es eröffnet Frauen, die – aus welchen Gründen auch immer – nicht wollen, dass ihre Schwangerschaft und die Geburt eines Kindes bekannt werden, völlig neue Möglichkeiten. Ihnen wird ein geschützter, „vertraulicher“ Raum und eine umfassende medizinische und psychosoziale Versorgung geboten.

Betroffene Frauen können sich ohne Angabe ihres Namens an die Schwangerschaftsberaterinnen des SkF wenden. Diese beraten und begleiten sie bei allen Fragen, Ängsten und Sorgen. Diese Beratung sowie alle medizinischen Leistungen sind für die betroffenen Frauen kostenlos. Die Beraterinnen und die Mitarbeiterinnen des Krankenhauses unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Wenn sich eine Frau für eine vertrauliche Geburt entscheidet, begleitet die Beraterin sie bei allen weiteren Schritten des Verfahrens.

Ablauf einer vertraulichen Geburt

Die Mutter entscheidet sich für ein Pseudonym (Vor- und Nachname). Unter diesem kann die Beraterin sie bei einer Klinik ihrer Wahl zur Geburt anmelden.

Die „echten“ (persönlichen) Daten werden von der Beraterin aufgenommen und in dem sog. „Herkunftsnachweis“ vermerkt. Diesen Daten bleiben geheim und werden in einem geschlossenen Umschlag sicher aufbewahrt.

Nach der Geburt kommt das Kind in eine Adoptivfamilie. Es dauert ca. ein Jahr, bis das Adoptionsverfahren abgeschlossen ist; bis dahin hat die leibliche Mutter die Möglichkeit ihre Entscheidung rückgängig zu machen (über die Besonderheiten dieser Adoptiv-/Pflegesituation informieren wir Sie gerne bei einem persönlichen Gespräch). Über den weiteren Verbleib des Kindes entscheidet dann ein Familiengericht.

Ab dem 16. Lebensjahr hat das Kind das Recht, den Herkunftsnachweis einzusehen, um so den Namen der Mutter zu erfahren.

Sollte es für die Mutter auch dann noch gewichtige Gründe geben weiterhin anonym zu bleiben, kann sie diese geltend machen. Ein Familiengericht entscheidet.

Für weitere Details und Informationen rund um das Angebot „Vertrauliche Geburt“ wenden Sie sich gern an unsere Schwangerschaftsberaterinnen oder die Fachbereichsleitung.

Wir sind für Sie da:

Sie erreichen uns
Mo bis Do von 9.00 bis 16.30
und Fr von 9.00 bis 15.00
unter 0251 / 133223-30.

www.geburt-vertraulich.de

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf: